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ZPO § 255 Fristbestimmung im Urteil

ZPO § 255 Fristbestimmung im Urteil

[ Auszug: (1) Hat der Kläger für den Fall, daß der Beklagte nicht vor dem Ablauf einer ihm zu bestimmenden Frist den erhobenen Anspruch befriedigt, das Recht, Schadense ... ]